Ihr Experte im Pflichtteilsrecht in Heilbronn
Fachanwalt für Erbrecht Martti Schübel – Spezialisierung im Prozessrecht
Sie suchen einen versierten Erbrechtsexperten mit Erfahrung in einer Vielzahl von Erbprozessen?
Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Schübel in Heilbronn. Seit vielen Jahren konzentrieren wir uns auf erbrechtliche und familienrechtliche Sachverhalte. Durch konsequenten Ausbau der Fachqualifikationen unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martti Schübel, zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht als ausgewiesener Experte in diesen Fachbereichen, bei der Lösung von Gestaltungswünschen und der Durchsetzung Ihrer Interessen bei Gericht. Wir vertreten Sie auf Wunsch bundesweit von Hamburg bis München und nehmen Gerichtstermine bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten für Sie und mit Ihnen wahr. Bei Vertretung vor dem Bundesgerichtshof vermitteln wir speziell dort zugelassene Kollegen.
Wir scheuen uns dabei nicht auch international geprägte erbrechtliche Fälle zu prüfen und geben Einschätzungen auch zu ausländischen Erbrechtsordnungen ab.
Anders als in großen „Anwaltsfabriken“ kennen Sie Ihren Anwalt persönlich. Herr Schübel nimmt die Besprechungen persönlich vor und steht Ihnen auch später telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.
Welches gerichtliche Vorgehen ist das richtige?
Sofern außergerichtliche Bemühungen um eine gütliche Erbauseinandersetzung erfolglos geblieben sind und Ihre Interessen nicht sachgerecht berücksichtigt werden; wenn Sie den Eindruck haben nur vertröstet oder angelogen zu werden, oder überhaupt keine Auskünfte erhalten, wächst die Notwendigkeit gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor Ihre Ansprüche verjähren.
Selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen gegebenen Verfahren, empfehlen den sichersten Weg, zeigen Handlungsalternativen auf mit den dabei gegebenen Risiken. Die effiziente Realisierung Ihrer Interessen sind dabei oberste Handlungsmaxime.
Die anfallenden Kostenstrukturen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren besprechen wir ausführlich. Die Ersteinschätzung ergibt sich im Rahmen einer kompakten und preisgünstigen Erstberatung. Die reine Erstberatung ist begrenzt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei 190,-€ zzgl. Auslagenpauschale und 19% MWSt; bei Zusammenfassender Würdigung bei max. 250,-€ zzgl. Auslagenpauschale und 19% MWSt. Erst wenn dann weiterführende Tätigkeiten in Auftrag gegeben werden entstehen höhere Kosten, meist in Anlehnung an die zugrunde liegenden Streitwerte.
Viele Hinweise finden Sie auf der Homepage unter www.anwaltskanzlei-schuebel.de
Ob dann reine Auskunftsklagen, Stufenklagen, Feststellungs- oder Leistungsklagen gewählt werden hängt von der Ausgangssituation ab. Wir besprechen vorab den Verfahrensverlauf und wesentliche Elemente wie z.B. die Beweislast, an welcher sich häufig der Prozessverlauf entscheidet. Wichtig ist zu wissen, wen in der Prozesssituation im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast trifft, weil nur dann Chancen und Risiken beim Verfahrensverlauf und damit auch bei Vergleichsverhandlungen sachgerecht abgeschätzt werden können. Hilfreich ist dabei die fundierte Kenntnis der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Auch im Rechtsmittelverfahren, gleichgültig, ob Berufung, Revision oder Beschwerde sollte Ihr Fachanwalt Ihnen in kurzen, klaren Worten den Verhandlungsverlauf, prozessuale Möglichkeiten, Fristen, verdeutlichen können.
Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Martti Schübel über das notwendige langjährige Praxiswissen, um Sie in Prozesssituationen jederzeit optimal beraten zu können.
Sie wurden enterbt und sollen leer ausgehen – der Pflichtteil ist Ihnen vermeintlich sicher – aber wie erfahren Sie wie sich der Nachlass zusammensetzt und was verschoben wurde? Wie werden Nachlassbestandteile bewertet?
Rund um die Enterbung ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der Pflichtteil trotz allen gegenläufigen Bemühungen realisiert werden kann. Die Versuche Vermögen zum Teil über Jahre vorbereitend zu verschieben stellen den fachlich versierten Berater immer wieder vor Herausforderungen und mitunter detektivisches Gespür. Die rechtlichen Möglichkeiten Auskünfte zu realisieren, über gerichtlichen Zwangsmaßnahmen zu erzwingen; Wertermittlungen durchzusetzen und zu wissen, wo und wie gesucht werden muss zeichnen den Fachanwalt für Erbrecht aus.
Regelmäßig stellen sich in Patch-Work-Familien Pflichtteilsprobleme, wenn Kinder aus früheren Beziehungen enterbt wurden zugunsten der späteren zweiten Ehefrau und Kindern aus späterer Beziehung.
Selbstverständlich gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, wie bereits zu Lebzeiten, völlig legal vermögensrechtlich langfristig, Weichen gestellt werden können. Der versierte Erbrechtsanwalt kann Sie dabei gleichermaßen im Prozess, bei der Realisierung und Durchsetzung von Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil unterstützen, wie auch in allen Gestaltungen, um durch testamentarische Anordnungen und lebzeitige Regelungen Pflichtteilsansprüche zu minimieren.
Wie immer Ihre prozessualen oder gestaltungstechnischen Wünsche sich darstellen – die Fachanwaltskanzlei Schübel findet im Erbrecht die für Sie optimale Lösung.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung!
Martti Schübel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778
Bitte beachten Sie, dass keine Homepage und kein Buch eine fachlich fundierte Beratung auf Basis der Details Ihres konkreten Falles ersetzen kann.